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Cannabis 1.03.2024/1.07.2024 Was Darf man und was nicht Thread !!!

early_bird

Well-known member
Veteran
Interessanter Artikel.
Das Fazit finde ich naiv:

"Ganz unabhängig davon glaubt der Apotheken-Verband VCA, dass der große Anfangshype bald wieder abflaut und die Verkaufszahlen sich auf einem höheren Niveau normalisieren. Spätestens, wenn die ersten Freizeitpflanzen geerntet wurden."

Kannste vergessen, in einem halben Jahr wenn die ganzen neuen Produzenten die Ernten einfahren und den Markt fluten kostet das Gramm in der Apo vielleicht nur noch 3 EUR. Das ist dann die günstigste Bezugsquelle von allen!

Da "lohnt" nicht mal mehr der Eigenanbau wenn man nicht täglich konsumiert. Außer man hat Spaß dran, mag bessere Quali growen, etc., klar. Aber rein von den Kosten ? Eher nicht.
 

Hasch

learning and laughing
Ich verstehe, dass bei medizinischem Gras die Qualität schlecht ist.
(Habs nich selbst probiert)
Ich vermute dann wird nich jeder die billigen Preise für qualitativ schlechtes Weed nutzen.

Und bestrahltes Weed will ich persönlich auch nich 😉
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Es wird alles seine Nische haben genau wie Clubs mit Menschen die das soziale suchen und zusammen growen wollen.
Wir im Forum sind ebenfalls eine sehr, sehr kleine Randgruppe an Growfanatics.
Ich kenne einige die growen, aber da wird nicht groß nerdmäßig rumgemacht wie wir das tun, "irgendwas" in die Erde und wachsen lassen.

Ich glaube was wir hier im Forum so bevorzugen und das wir die Nase bei der schlechten Quali rümpfen spielt deshalb für den "Gesamtmarkt" fast keine Rolle.

Ich denke die Mehrzahl wird einfach ein günstiges Produkt bevorzugen. Alleine der Vorteil durch die enorme Auswahl auf dem Markt.
Und Qualität lässt sich verbessern, der Markt ist beweglich und liefert das was Menschen bereit sind zu bezahlen.
 

Probiomer

New member
Eine Idee, wie man vielleicht eine Seedbank aufmachen kann, man tut sich mit 100 Leuten zusammen und jeder hat 3 Pflanzen bei sich zuhause und man arbeitet zusammen und teilt es auf
Das einzig denkbare Konzept waere eine nonprofit Seedbank auf der Basis eines CSC. Im Ramen eines CSC hat man ja alle rechte um Sorten zu zuechten, Samen produzieren und gegen Selbstkosten verkaufen zu koennen.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Wie auch immer das alles zusammen passen soll:
Das gilt doch aber nur für unterwegs, oder? Weil sonst macht das ja keinen Sinn.

25g mit 30% THC wären doch genau die 7,5g die erlaubt wären, oder check ich da gerade was nicht?
 

Hasch

learning and laughing
Das gilt doch aber nur für unterwegs, oder? Weil sonst macht das ja keinen Sinn.
So weit ich das mitbekommen habe:
Die 7,5 sind ein alter Grenzwert, von vor dem 01.04.

Und da im neuen CanG kein Maximalwert THC angegeben wurde hat sich dieses Gericht nun auf den alten Wert bezogen.

Auch mMn vollkommen wiedersinnig, denn mit den 50g Zuhause ist man dort locker drüber.

Nu bleibt zu hoffen, dass sich dieses Urteil nicht als Präzedenzfall etabliert 😣
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
So weit ich das mitbekommen habe:
Die 7,5 sind ein alter Grenzwert, von vor dem 01.04.

Und da im neuen CanG kein Maximalwert THC angegeben wurde hat sich dieses Gericht nun auf den alten Wert bezogen.

Auch mMn vollkommen wiedersinnig, denn mit den 50g Zuhause ist man dort locker drüber.

Nu bleibt zu hoffen, dass sich dieses Urteil nicht als Präzedenzfall etabliert 😣
Deswegen meinte ich ja, dass sich das auf die mitgeführte Menge bezieht, NICHT auf die 50g die zu hause lagern, weil das völlig unlogisch wäre, wenn ich 50g mit 20% THC lagere wäre das ja dann schon eine Straftat.

Also alles gut, soweit ich das beurteilen kann.

Und ja, das ist der alte Grenzwert für nicht geringe Mengen, aber spielt für mich pers. so keine Rolle, weil ich eh nicht mit 25g die 30%THC inne haben durch die Gegend latsche.

Dieser Grenzwert war/ist nur vor Gericht verwertbar, wenn der Handel unterstellt wird um das Urteil dementsprechend anzupassen.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Bezieht sich auf jeden Besitz, auch auf die Menge Zuhause. Wird aber nicht schlagend bei unter 60g da der Besitz bis dorthin nicht strafbar ist.
Bei 61 Gramm hast du jetzt direkt einen "besonders schweren Fall" da du über 7,5 Gramm THC liegst.
Die 7,5 Gramm Grenze ist also eine Strafverschärfung.

Das ist natürlich Absurd, da es ja damit nur noch besonders schwere Fälle gibt und keine normalen weil du ja bei 61 Gramm quasi immer über 7,5 Gramm THC bist und das schon bei Blüten.

Das Urteil ist ziemlich haarsträubend.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Bezieht sich auf jeden Besitz, auch auf die Menge Zuhause.
Wo genau soll das stehen?

Das macht wie oben geschrieben keinen Sinn. Ich denke da geht es nur um die Menge am Mann, nicht um das Gelagerte. Ab 61g (Edit) zu hause fällst du eben unter Straftatbestand, alles drunter wird als Ordnungswiedrigkeit behandelt.
 
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early_bird

Well-known member
Veteran
Die Grenze von 7.5 Gramm ist ein Umstand der zu einer Strafverschärfung führt.
Das ganze nennt sich juristisch glaub ich "besonders schwerer Fall" oder so.

Damit das zum schlagen kommt muss aber erst mal ein Straftatbestand vorliegen.
Das wäre z.B.
a) > 30 g unterwegs
b) > 60g Besitz

Kommt dann mehr als 7.5 g THC hinzu kommt es zur Strafverschärfung.

Klar ist das bescheuert und nicht logisch weil es jetzt fast nur noch besonders schwere Fälle gibt.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Die Grenze von 7.5 Gramm ist ein Umstand der zu einer Strafverschärfung führt.
Das ganze nennt sich juristisch glaub ich "besonders schwerer Fall" oder so.

Damit das zum schlagen kommt muss aber erst mal ein Straftatbestand vorliegen.
Das wäre z.B.
a) > 30 g unterwegs
b) > 60g Besitz

Kommt dann mehr als 7.5 g THC hinzu kommt es zur Strafverschärfung.

Klar ist das bescheuert und nicht logisch weil es jetzt fast nur noch besonders schwere Fälle gibt.
Ja gut, so gesehen ja. Aber wer sollte, warum auch immer, deinen Stash prüfen dürfen, wenn du vorher keine Fehler machst, also z.B. mit 30g durch die Gegend rennst und dich erwischen lässt.

Noch gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ich sehe das alles etwas entspannter, weil ich halt nicht auf so Ideen kommen würde.

Anders ist das sicher dann, wenn du dealst, dein "Kunde" erwischt wird und dich angibt, dann hast den Salat, das stimmt. Aber mich betrifft das nicht, von daher....
 

El Pollo Diablo

Well-known member
Veteran
Der Glatzen Anwalt (Ehrenmann) hat das Thema gestern behandelt. Meint das ist Verfassungswiedrig, weil im Gesetz klar steht, die geringe Menge muss jetzt viel höher ausfallen.



Auf jeden Fall mal wieder totale Verarsche von den Gerichten. Dann hätte sich praktisch nichts geändert und jeder mit ner anstänigen Sorte ist dann wieder im schlimmsten Fall gebumst nach der Ernte...

30 Gramm GG sind ja schon 10g Thc... Macht alles kein Sinn
 

Common Sense

Well-known member
Kannste vergessen, in einem halben Jahr wenn die ganzen neuen Produzenten die Ernten einfahren und den Markt fluten kostet das Gramm in der Apo vielleicht nur noch 3 EUR. Das ist dann die günstigste Bezugsquelle von allen!

Da "lohnt" nicht mal mehr der Eigenanbau wenn man nicht täglich konsumiert. Außer man hat Spaß dran, mag bessere Quali growen, etc., klar. Aber rein von den Kosten ? Eher nicht.
War nicht sicher, da man für die Herstellung/Einfuhr von medizinischem Cannabis eine Erlaubnis durch das BfAM braucht und die, dachte ich, enthält Mengenangaben. War aber anscheinend nur bisher so. Habe nachgelesen und im CanG im Artikel zu med Cannabis nichts mehr dazu gefunden. Interessant vielmehr sogar:
"...
§ 5
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
(1) Einer Erlaubnis nach § 4 bedarf nicht, wer
1. im Rahmen des Betriebs einer Apotheke
a) Cannabis zu medizinischen Zwecken herstellt, erwirbt, auf Grund einer ärztlichen Verschreibung nach § 3
abgibt, an eine andere Apotheke weitergibt, an Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu
medizinischen Zwecken zurückgibt oder an die Nachfolgerin oder den Nachfolger als Inhaber einer
Erlaubnis zum Betrieb der Apotheke weitergibt..."

d.h. der Apotheker könnte sogar ohne BfAM Erlaubnis nach §4 med. Cannabis herstellen. Kann jeder nachlesen
 

early_bird

Well-known member
Veteran
War nicht sicher, da man für die Herstellung/Einfuhr von medizinischem Cannabis eine Erlaubnis durch das BfAM braucht und die, dachte ich, enthält Mengenangaben.
Das ist ja alles weggefallen mit dem CannaGesetz, jetzt darf jeder so viel einführen und produzieren wie er möchte es gibt keinerlei Beschränkungen mehr.
 

early_bird

Well-known member
Veteran
Das war den Politikern auch vollkommen klar das das eine kommerzielle Legalisierung über die Apo´s wird.
Die sind ja nicht komplett blöde (obwohl, manchmal ?), der Lauterbach ist Mediziner.

Aber vielleicht growen ja jetzt alle fleissig und es wird doch eher unkommerziell, hehe :)
 
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Ttutorial

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420club
winner@420giveaway
Ich Raff es immer noch nicht, dass mit der Goldgräberstimmung.

Jede Firma pumpt jetzt Geld rein, viele wollen GSC's machen. Einige verkaufen ja sogar Stecklinge schon.
Nix mit Selbstkostenpreis. 10 Euro der Stecki ist kein Selbstkostenpreis.

Aber man "darf keinen Gewinn" machen, ich verstehs nicht. Natürlich werden die alle Gewinn machen, wenn die keiner Stoppt wird das Ausarten.
Ich mag das nicht.

Btw, würde auch gerne die Seedbank aufmachen, Breeeede für mein Leben gerne :D
Kann man schon ein Gewerbe anmelden und Rechnungen schreiben?

Würde mich auch Interessieren, ob ich Seeds abgeben könnte an zb. Mitglieder hier, ob es völlig legal ist?
 
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Ttutorial

Active member
420club
winner@420giveaway
Deswegen meinte ich ja, dass sich das auf die mitgeführte Menge bezieht, NICHT auf die 50g die zu hause lagern, weil das völlig unlogisch wäre, wenn ich 50g mit 20% THC lagere wäre das ja dann schon eine Straftat.

Also alles gut, soweit ich das beurteilen kann.

Und ja, das ist der alte Grenzwert für nicht geringe Mengen, aber spielt für mich pers. so keine Rolle, weil ich eh nicht mit 25g die 30%THC inne haben durch die Gegend latsche.

Dieser Grenzwert war/ist nur vor Gericht verwertbar, wenn der Handel unterstellt wird um das Urteil dementsprechend anzupassen.
Naja ist falsch.
Die 50g darfst du ja haben, bis 60g eine Ordnungswiedrigkeit.

jetzt kommt ja aber der Mindfuck, wenn du bei 61g bist. Da hast du mehr als 7.5 und kommst in den Besonders schweren fall von mind. 3 monaten.
Das meinte ich, das Gesetz ist ein Witz. Da wurde so vieles nicht Berücksichtigt. Das ist absolut Dumm.
 

WIIIDZN

Schüler und Lehrer zugleich...
Naja ist falsch.
Die 50g darfst du ja haben, bis 60g eine Ordnungswiedrigkeit.
Hab ich doch auch genau so geschrieben. Aber solange es keinen Grund gibt deinen Stash zu druchforsten bist du damit trotzdem auf der sicheren Seite. (In meinem Fall kann ich sogar 200g hier lagern, halt deklariert nach Bewohnern, wenns mal.....).

Sollen die jetzt von Tür zu Tür gehen und dann fragen "Dürfen wir ihren Stash mal sehen".

Dazu kommt es erst, wenn du eh schon Scheiße gebaut hast und das weiß ich pers. zu vermeiden.
Von daher reg ich mich da jetzt nicht groß drüber auf.
 
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