die anzahl der pflanzen spielt überhaupt keine rolle.
es geht um die obligatorische "geringe", bzw. "nicht geringe menge" - und zwar des wirkstoffes, in unserem fall eben thc.
das gesamte pflanzenmaterial inkl. stengel und blättern, wird getrocknet und daraus wird dann der durchschnitt an thc ermessen.
liegt der gesamt-anteil an thc über der menge von 7,5g (reines thc), ist man im bereich der "nicht (mehr) geringen menge" und wird entsprechend härter bestraft.
ich wurde bereits einmal mit 25 blühenden pflanzen und nem kompletten vegischrank mit insgesamt 37 pflanzen (darunter viele frische stecks und 8 mutterpflanzen) "hochgenommen". die menge an pflanzen hat überhaupt keinen ausschlag auf das urteil gehabt.
man hätte ja argumentieren können, dass ich "durchaus noch öfter anbauen hätte wollen" oder whatever.
es kommt darauf aber -nicht- an. man hatte bei mir etwa 4,2 g thc gemessen - und da man weder waagen, noch sonst etwaige "dealer-utensilien" bei mir fand, stand dieser mögliche sachverhalt auch gar nicht zur debatte.
es wurde überhaupt nicht in frage gestellt, dass ich "zum eigenverbrauch" hanf angebaut hatte.
es kam nach meiner aussage bei der polizei zu keiner gerichtsverhandlung, sondern ich erhielt einen strafbefehl mit der post, in welchem man mir meine geldstrafe in höhe von 1200€ offerierte.
im übrigen ist es auch in bayern nicht anders. ich kenne leute, die dort in ähnlichem masse verurteilt wurden - für einen ähnlichen tatbestand.
letztlich ist immer der staatsanwalt entscheidend.
aber an allererster stelle geht es um das eigene auftreten, die aussage (auch wenn es immer heisst, dass man möglichst gar nichts sagen soll - so wage ich dezent zu widersprechen...denn es kommt auf die qualität der aussage an...) und der umfang, nebst dem arrangement der growunternehmung. gibt man sich glaubwürdig - so wird auch ein staatsanwalt nicht für ein bagatell-delikt eine horrend krasse strafe verhängen wollen.
auch in bayern nicht.
es geht um die obligatorische "geringe", bzw. "nicht geringe menge" - und zwar des wirkstoffes, in unserem fall eben thc.
das gesamte pflanzenmaterial inkl. stengel und blättern, wird getrocknet und daraus wird dann der durchschnitt an thc ermessen.
liegt der gesamt-anteil an thc über der menge von 7,5g (reines thc), ist man im bereich der "nicht (mehr) geringen menge" und wird entsprechend härter bestraft.
ich wurde bereits einmal mit 25 blühenden pflanzen und nem kompletten vegischrank mit insgesamt 37 pflanzen (darunter viele frische stecks und 8 mutterpflanzen) "hochgenommen". die menge an pflanzen hat überhaupt keinen ausschlag auf das urteil gehabt.
man hätte ja argumentieren können, dass ich "durchaus noch öfter anbauen hätte wollen" oder whatever.
es kommt darauf aber -nicht- an. man hatte bei mir etwa 4,2 g thc gemessen - und da man weder waagen, noch sonst etwaige "dealer-utensilien" bei mir fand, stand dieser mögliche sachverhalt auch gar nicht zur debatte.
es wurde überhaupt nicht in frage gestellt, dass ich "zum eigenverbrauch" hanf angebaut hatte.
es kam nach meiner aussage bei der polizei zu keiner gerichtsverhandlung, sondern ich erhielt einen strafbefehl mit der post, in welchem man mir meine geldstrafe in höhe von 1200€ offerierte.
im übrigen ist es auch in bayern nicht anders. ich kenne leute, die dort in ähnlichem masse verurteilt wurden - für einen ähnlichen tatbestand.
letztlich ist immer der staatsanwalt entscheidend.
aber an allererster stelle geht es um das eigene auftreten, die aussage (auch wenn es immer heisst, dass man möglichst gar nichts sagen soll - so wage ich dezent zu widersprechen...denn es kommt auf die qualität der aussage an...) und der umfang, nebst dem arrangement der growunternehmung. gibt man sich glaubwürdig - so wird auch ein staatsanwalt nicht für ein bagatell-delikt eine horrend krasse strafe verhängen wollen.
auch in bayern nicht.