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Old 01-07-2013, 10:11 PM #41
Hazeo
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Man(n) kann es gar nicht oft genug erwähnen:

Immer schön nett zu Eurem Weib sein....
...und immer schön lieb haben




....denn sonst passieren so Sachen hier:

https://de.nachrichten.yahoo.com/ehek...173158726.html

+ Pech =


lg
Hazeo


Randnotiz ... also die Sache mit dem Mietvertrag (-abrechnung) iss aber auch schon nen Klassiker langsam...
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*Disclaimer*
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illustration of my life. All posted content is for amusement intentions only!

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Old 01-07-2013, 10:13 PM #42
Eugen
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:(
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Old 01-07-2013, 10:16 PM #43
eric stoner
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Originally Posted by Hazeo View Post
Man(n) kann es gar nicht oft genug erwähnen:

Immer schön nett zu Eurem Weib sein....
...und immer schön lieb haben




....denn sonst passieren so Sachen hier:

https://de.nachrichten.yahoo.com/ehek...173158726.html

+ Pech =


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Hazeo


Randnotiz ... also die Sache mit dem Mietvertrag (-abrechnung) iss aber auch schon nen Klassiker langsam...
Omg , wirklich da sieht man wohin Streit führen kann , meistens dann noch wegen kleinigkeiten ...
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Old 01-10-2013, 01:56 PM #44
Hazeo
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Ja geil, gerade erst entdeckt:



...zwar noch nicht des endgültige Urteil, aber nen super Schritt in die richtige Richtung!





Deutschland: Schwerkranke Patienten dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst anbauen

Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter strengen Voraussetzungen Cannabis zuhause selbst anbauen. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", erklärte Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Es wird den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, den Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in Deutschland zu verbessern."
Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall bei einem an Multiple Sklerose erkrankten Kläger fest und gab in diesem konkreten Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung, wie der von ihm selbst angebaute Cannabis habe.

Die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten wurden vom Gericht jedoch vollständig zurückgewiesen. Das Urteil stellt klar: "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die - im Ermessen des BfArM stehende - Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis beziehungsweise einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol, der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex verschrieben werden (zurzeit weniger als 5000 Patienten). Mit Ausnahme von Sativex für die Indikation Spastik bei MS werden die Kosten einer Behandlung von den Krankenkassen allerdings nur selten übernommen. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut aus der Apotheke, das aus den Niederlanden importiert wird, erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zurzeit etwa 120 Patienten).


Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Erfahrungen mit früheren Reaktionen des Instituts auf Gerichtsurteile wird erwartet, dass es Monate oder gar Jahre dauern kann, bevor das BfArM das Urteil umsetzt.
Urteil vom 7. Dezember 2012, OVG NRW 13 A 414/11.
Ausfürliche Informationen in den ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2012.


lg
Hazeo
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Old 01-10-2013, 04:27 PM #45
Sacra Frasca
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Respekt Hazeo du bist der unbenannte reporter fon icmag geil, wenn das in die mächtigste land europa durch geht, dann seid ihr sicher, dass das wird standard in ganze europa. Drucke die daumen zu.
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Old 01-10-2013, 05:02 PM #46
jimmy black
Guest

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Originally Posted by Hazeo View Post
Ja geil, gerade erst entdeckt:



...zwar noch nicht des endgültige Urteil, aber nen super Schritt in die richtige Richtung!





Deutschland: Schwerkranke Patienten dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst anbauen

Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter strengen Voraussetzungen Cannabis zuhause selbst anbauen. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", erklärte Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Es wird den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, den Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in Deutschland zu verbessern."
Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall bei einem an Multiple Sklerose erkrankten Kläger fest und gab in diesem konkreten Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung, wie der von ihm selbst angebaute Cannabis habe.

Die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten wurden vom Gericht jedoch vollständig zurückgewiesen. Das Urteil stellt klar: "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die - im Ermessen des BfArM stehende - Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis beziehungsweise einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol, der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex verschrieben werden (zurzeit weniger als 5000 Patienten). Mit Ausnahme von Sativex für die Indikation Spastik bei MS werden die Kosten einer Behandlung von den Krankenkassen allerdings nur selten übernommen. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut aus der Apotheke, das aus den Niederlanden importiert wird, erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zurzeit etwa 120 Patienten).


Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Erfahrungen mit früheren Reaktionen des Instituts auf Gerichtsurteile wird erwartet, dass es Monate oder gar Jahre dauern kann, bevor das BfArM das Urteil umsetzt.
Urteil vom 7. Dezember 2012, OVG NRW 13 A 414/11.
Ausfürliche Informationen in den ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2012.


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Hazeo
Ja genau so hats bei amis auch angefangen ! wenn es so weiter geht sind wir auf einem gutem weg !!!
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Old 01-10-2013, 08:11 PM #47
veek
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schonmal nen anfang..

es muessten sowieso mMn. in der EU alle gesetze gleich sein. jeder kleine scheiss sollte eu weit gleich geregelt werden.
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Old 01-10-2013, 08:15 PM #48
ganja_hasi
natural mystic

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Join Date: Jun 2007
Location: Cannabistan
Posts: 5,437
ganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond reputeganja_hasi has a reputation beyond repute
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WoW, vielleicht werden wir es doch erleben
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Be the Change you wish to see in the world Mahatma Gandhi

ᴥ Wake up call!! ᴥ
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Old 01-10-2013, 08:58 PM #49
tea_is_back
pot°grapher

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Join Date: Sep 2012
Location: green site of life
Posts: 734
tea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of lighttea_is_back is a glorious beacon of light
hoffnung^^

für alle betroffenen. hier gibt es den antrag auf erlaubnis:
https://www.cannabis-med.org/german/bfarm_hilfe.pdf
...wo auch klargestellt wird, das es auch bei krankheit nix mit anbauen wird, solange man eine krankenkasse hat, die die kosten für dronabinol übernimmt. also sollte man sich mal bei seine kk informieren

muss ja immer ein hacken dran sein^^
und auch so ist das echt nicht leicht. ich kämpfe schon ewig für so eine erlaubnis, da mit das heilige kraut wirklich sehr bei morbus recklinhausen und psioaris hilft.

aber einen arzt zu finden der mich dabei unterstützt ist mir bisher noch nicht gelungen und das ist erstmal das grösste problem.

für einen arzt musst du erst einmal todkrank sein, bis er da zustimmt und mithilft. die haben mich bisher immer alle angeguckt, ob ich ein junkie wär und ich war sogar schon in der charitè^^


also wer einen arzt kennt, der einen bei so einem antrag unterstützt, nur her mit den tips, ich wäre sehr dankbar
tea_is_back is offline Quote


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Old 01-11-2013, 01:59 PM #50
gertnaerd
Member

Join Date: Dec 2008
Posts: 491
gertnaerd will become famous soon enoughgertnaerd will become famous soon enoughgertnaerd will become famous soon enough
das hört sich doch gut an ...
@tea gibt es nicht beim deutschen hanf verband ne anlaufstelle oder vlt ma diesen dr.grotenherrem, direkt anschreiben....alles gute
haunse
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gertnaerd is offline Quote


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