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Nachrichten , die Euch intressieren könnten.

E

eric stoner

Hazeo

Well-known member
Veteran
Ja geil, gerade erst entdeckt:



...zwar noch nicht des endgültige Urteil, aber nen super Schritt in die richtige Richtung!





Deutschland: Schwerkranke Patienten dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst anbauen

Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter strengen Voraussetzungen Cannabis zuhause selbst anbauen. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", erklärte Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Es wird den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, den Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in Deutschland zu verbessern."
Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall bei einem an Multiple Sklerose erkrankten Kläger fest und gab in diesem konkreten Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung, wie der von ihm selbst angebaute Cannabis habe.

Die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten wurden vom Gericht jedoch vollständig zurückgewiesen. Das Urteil stellt klar: "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die - im Ermessen des BfArM stehende - Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis beziehungsweise einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol, der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex verschrieben werden (zurzeit weniger als 5000 Patienten). Mit Ausnahme von Sativex für die Indikation Spastik bei MS werden die Kosten einer Behandlung von den Krankenkassen allerdings nur selten übernommen. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut aus der Apotheke, das aus den Niederlanden importiert wird, erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zurzeit etwa 120 Patienten).


Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Erfahrungen mit früheren Reaktionen des Instituts auf Gerichtsurteile wird erwartet, dass es Monate oder gar Jahre dauern kann, bevor das BfArM das Urteil umsetzt.
Urteil vom 7. Dezember 2012, OVG NRW 13 A 414/11.
Ausfürliche Informationen in den ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2012.


lg
Hazeo
 
S

Sacra Frasca

Respekt Hazeo du bist der unbenannte reporter fon icmag geil, wenn das in die mächtigste land europa durch geht, dann seid ihr sicher, dass das wird standard in ganze europa. Drucke die daumen zu.
 
J

jimmy black

Ja geil, gerade erst entdeckt:



...zwar noch nicht des endgültige Urteil, aber nen super Schritt in die richtige Richtung!





Deutschland: Schwerkranke Patienten dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst anbauen

Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter strengen Voraussetzungen Cannabis zuhause selbst anbauen. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", erklärte Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Es wird den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, den Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in Deutschland zu verbessern."
Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall bei einem an Multiple Sklerose erkrankten Kläger fest und gab in diesem konkreten Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung, wie der von ihm selbst angebaute Cannabis habe.

Die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten wurden vom Gericht jedoch vollständig zurückgewiesen. Das Urteil stellt klar: "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die - im Ermessen des BfArM stehende - Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis beziehungsweise einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol, der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex verschrieben werden (zurzeit weniger als 5000 Patienten). Mit Ausnahme von Sativex für die Indikation Spastik bei MS werden die Kosten einer Behandlung von den Krankenkassen allerdings nur selten übernommen. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut aus der Apotheke, das aus den Niederlanden importiert wird, erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zurzeit etwa 120 Patienten).


Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Erfahrungen mit früheren Reaktionen des Instituts auf Gerichtsurteile wird erwartet, dass es Monate oder gar Jahre dauern kann, bevor das BfArM das Urteil umsetzt.
Urteil vom 7. Dezember 2012, OVG NRW 13 A 414/11.
Ausfürliche Informationen in den ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2012.


lg
Hazeo

Ja genau so hats bei amis auch angefangen ! wenn es so weiter geht sind wir auf einem gutem weg !!!
 
V

veek

schonmal nen anfang..

es muessten sowieso mMn. in der EU alle gesetze gleich sein. jeder kleine scheiss sollte eu weit gleich geregelt werden.
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
hoffnung^^

für alle betroffenen. hier gibt es den antrag auf erlaubnis:
http://www.cannabis-med.org/german/bfarm_hilfe.pdf
...wo auch klargestellt wird, das es auch bei krankheit nix mit anbauen wird, solange man eine krankenkasse hat, die die kosten für dronabinol übernimmt. also sollte man sich mal bei seine kk informieren:)

muss ja immer ein hacken dran sein^^
und auch so ist das echt nicht leicht. ich kämpfe schon ewig für so eine erlaubnis, da mit das heilige kraut wirklich sehr bei morbus recklinhausen und psioaris hilft.

aber einen arzt zu finden der mich dabei unterstützt ist mir bisher noch nicht gelungen und das ist erstmal das grösste problem.

für einen arzt musst du erst einmal todkrank sein, bis er da zustimmt und mithilft. die haben mich bisher immer alle angeguckt, ob ich ein junkie wär und ich war sogar schon in der charitè^^


also wer einen arzt kennt, der einen bei so einem antrag unterstützt, nur her mit den tips, ich wäre sehr dankbar:)
 

gertnaerd

Member
das hört sich doch gut an ...
@tea gibt es nicht beim deutschen hanf verband ne anlaufstelle oder vlt ma diesen dr.grotenherrem, direkt anschreiben....alles gute
haunse:)
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
schon oft dran gedacht den franjo mal zu kontaktieren. bisher ging es mit den symptomen auch weil die bei mir nicht allzu übel augebildet sind und ich immer genug zu rauchen hatte, aber momentan kriege ich, wie in jedem winter, wieder schübe und das belastet auch meine frau mittlerweile ziemlich. also die ganzen arzttermine, wo einfach nix bei rumkommt für die genesund, ausser blöde sprüche.^^

irgendwie auch blöd das ich das nicht schon lange gemacht habe.werds echt mal machen und nicht nur dran denken...wenn der keinen arzt kennt, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.
ich werd euch auf dem laufenden halten:)

lg,tea
 
J

jimmy black

Bei solchen Geschichten geht mir das Herz auf!!! so muss es weiter gehen!!

......wir werden gewinnen ...

greetz
 

Eugen

Well-known member
Mentor
Veteran
420giveaway
tea,
sachen auf der haut kannste sicherlich besser mit einer creme als mit rauchen heilen ;)
los gehts, kauf dir bissel kokos öl / butter und ab gehts.
es gibt da doch das rezet aus der bibel.. "holy anointing oil" oder so. inklusive cannabis. hilft leuten bei hautkrebs und was weiss ich was. einen versuch ist es auf jeden wert!
oder gleich die "phoenix tears"/das rick simpson oil drauf schmieren ;)

puff puff pass
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
hey eugen, mit cremes habe ich auch schon experimentiert, aber bisher ohne nennbare wirkung.
danke für die infos, werd ich mir mal anschauen:) sind ja ne ganze menge infos:good:


und das mit dem verdienstkreuz ist ja echt hammer.
wollen die evtl. doch noch die bevölkerung positiver aufs kraut eichen?
einfach unglaubliche tolle meldung!!!:dance:
 
W

Wiii-dzogger

hey .. ja stimmt wohl ...aber das war auch nicht ihr eigentliches anliegen! es ging ihr hauptsächlich darum aufmerksamkeit zu erregen in hinsicht auf das potenzial der pflanze und die schwierigkeit dies von der kasse bezahlt zu bekommen! was... wenn das eine frau ihren alters tut vielleicht doch auch "ältere" menschen zum nachdenken bringt was diese bösen "hashgiftspritzer" angeht...

:tiphat:

Dazu muss man sagen das Sie den Prozess verloren hat und angeblich auch aufgehört hat weiter zu kämpfen bzw. zu Klagen, da Sie keine hoffnung auf Erfolg sieht.
 

PapstUrban

Active member
Yep,
finde es nur ziemlich absurd von unserer Regierung jemanden die Medailie zu verleihen, aber Ihm keine chance auf erfolg zu geben und weiter leiden zu lassen!
 
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