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Rechtssprechung - hochrechnung von Ernte/Material

Superhase

Member
Grüßts euch. Wir sind hier im Ger Sub also gehts ums BtmG (§29/a,30/a). An sich ein sehr komplexer Bereich und pauschale Einschätzungen zu Einzelfällen sind nur schwer zu treffen, aber die grundlegende Herangehensweise an Hochrechnungen von Material, dass dann auch entsprechend verhandelt wird.

Sprich welche Indizien werden in Verfahren rechtskräftig genutzt um nicht vorhandene Beweismittel dem Täter noch anzulasten, bspw Ernten x über die beschlagnahmte heraus.
Wer mit Muttizelt und paralleler Vegi gepackt wird dürfte sich damit schneller befassen müssen als einem lieb ist. Dazu noch ein paar fast leere 5/10l Kanister Dünger und entsprechend starken Stromverbrauch in den davorigen Monaten sodass man da schön rückrechnen kann.

Ist die Praxis an der Tagesordnung oder wird betrifft das die kleinen Fische mit ein paar Lampen überhaupt nicht? Praxiserfahrungen, höhrensagen whatever...haut raus was ihr darüber wisst :tiphat:
 

Mr.Poison1

Outdoor Specialist
Veteran
moin

dat mitn Stromverbrauch rück rechnen machen die Bullen normalerweise nicht außer man zapft illegal Strom an.

Ob etwas hochgerechnet wird oder nicht da kommst auf deine Aussage drauf an is aber ein schwieriges thema ne link sammlung mit btmg gesetzen wär hier aber durchaus brauchbar zum posten.
 

snuicide

Member
Der DHV wollte vor Jahren schon eine Datenbank für verurteilte Fälle bereitstellen. Weiß jemand ob das je passiert ist? Sie hatten es mir 2006-2007 rum erzählt ^^
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
wird eine anlage gefunden und nur etwas weed, also lang nicht so viel wie man aus der anlage herausholen könnte, wird strom nachgerechnet und die angebaute menge hochgerechnet,auch ohne angezapft zu haben. kann man aber mit nem juten anwalt gegen ankommen.
eigentlich wird jeder beweis auch verwertet und auch öfters sachen zu beweisen "gemacht".

in hannover wurde mal eine stecklingsfarm gehopst und da es nur steckies waren, wurden die tatsächlich von botanikern unter den augen der cops durchgezogen um diejenigen richtig ficken zu können. ist aber schon ewig her und k.a. ob das auch heut noch so gehandhabt wird. ich denk mal nur, wenn es sonst nicht genügend gibt, was für eine verurteilung nach einer "nicht geringen menge" reicht. in niedersachsen sind das ganz genau 15g reines thc...was auch schonmal 50-100g weed sein können. wenn man diese menge nicht erreicht, können die beamten da ihrer kreativität leider freien lauf lassen und alles mögliche als beweis heranziehen.auch leere gefässe mit krümeln oder nur weedgeruch(wieviel passt da rein) oder zB ganze jahrgänge von growmagazinen, die man noch rumliegen hatte....meine sammlung dürfte damals als schulungsmaterial hergehalten haben...die wussten 2011 nicht mal was BHO ist,lol:D
naja jedenfalls kommt es im endeffekt immer darauf an was die schöffen für ein bild von einem haben. da hilft einem auch der beste anwalt oder ein toleranter staatsanwalt nix wenn die schöffen so muffige oberspiesser sind, sie noch in einem anderen jahrhundert leben.
 

Hermanthegerman

Know your rights
Veteran
Moin, fällt mir grad spontan ein, was passiert eigentlich mit Ehepartnern? Meine Frau kifft zwar nicht aber kann die auch irgendwie belangt werden? :tiphat:
 

Chevy cHaze

Out Of Dankness Cometh Light
ICMag Donor
Veteran
Hey Hermann,
Gute Frage... ich aus dem Grund meinen Minigarten mit einer handvoll Pflanzen dann auf den Dachboden umquartiert. Da konnt ich abschliessen und ich hatte den einzigen SChlüssel.
Aber echt keine Ahnung was da Phase ist heutzutage...
 
W

WIII_DZOGGER

moin,

der letzte stand der dinge ist/war, dass alle im Haus/Wohnung gemeldeten, die zugang zu den Pflanzen haben erstmal mit verantwortlich gemacht werden. was bei der verhandlung dann rauskommt , kommt immer auf den einzellfall bzw. auf den richter an.

absichern kann man seine lieben nur, wenn man den jeweiligen raum, wie chevy es richtiger weise getan hat, abschließt.

allerdings wird nur ein sicherheitsschloß als barriere gewertet und auch nur wenn der schlüssel nicht zugänglich für dritte ist.

in meinem fall ist darum auch der raum bei "herrgrowort" mit einem sicherheitschloß versehen.

bei einer einliegerwohnung wirds noch interessanter... gab da mal nen fall, bei dem jemand irgendwas verbockt hat, aber die die "abholer" nicht in die wohnung gekommen sind, da sie durch das haus der eltern hätten spazieren müßen. Da es dafür keine grundlage gab wurde die wohnung dann per leiter "gestürmt" .

:tiphat:
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
Moin, fällt mir grad spontan ein, was passiert eigentlich mit Ehepartnern? Meine Frau kifft zwar nicht aber kann die auch irgendwie belangt werden? :tiphat:
moinsen herman:wave:
wenn deiner frau mitwisserschaft nachgewiesen wird, ist sie mit dran. und das wird schnell konstruiert. bei mir war es damals so, das sie meine frau in meiner abwesenheit gefragt haben, ob denn pflanzen in der komplett leeren anlage waren, die sie gefunden haben. sie hat natürlich verneint und schwups war sie mit gefickt. sie hat damit ja zugegeben das sie von der anlage wusste. und da sie doch noch eine kleine, menge weed gefunden haben, gab es für sie, wie für mich das selbe urteil. am besten einfach nicht ein sterbenswörtchen sagen. ist immernoch das beste bei solch angelegeheiten, auch wenn sie einem mit uhaft drohen, wie bei meiner frau. niemals nie ein sterbenswörtchen. eins kann schon zu viel sein!
mal abgesehen davon war das urteil damals totaler nonsens, aber darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen:D
und einen schlüssel zu den zwei sicherheitsschlössern hatte meine frau nicht. das war nicht mal in unserer wohnung und meine frau hatte da auch keinen zutritt ;)
 
Last edited:

Hermanthegerman

Know your rights
Veteran
Hm, das ist ja blöd, das der Ehepartner mit dran ist. Nur gut, dass ich in einem liberalem Bundesland wohne.
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
naja die ermittlungsmethoden sind überall die selben. überrumpelung mit rethorischen kniffen. wenn man sich mit den beamten unterhält, kann man nur verlieren.
 

Mr.Poison1

Outdoor Specialist
Veteran
naja die ermittlungsmethoden sind überall die selben. überrumpelung mit rethorischen kniffen. wenn man sich mit den beamten unterhält, kann man nur verlieren.

Kommt ganz drauf an wie redegewandt man ist als mein bust war und die bullen mich suchten und ich nicht daheim war ging ich alleine zur poilzei Stadtion stellte mich und fragte gleich mal was mir überhaupt blüht.

Bisschen verhandelt mitn Drogenfahnder unter einen 4 Augen gespräch ausgemacht das mir nix passiert nicht 1 cent drauf gezahlt und ohne Schwierigkeiten davon gekommen.

Als zeuge hat man übrigens wenig zu befürchten als Täter musste schon tiefer in die trick kiste greifen.
 

Superhase

Member
Mr.Poison du bist auch Österreicher und euer Suchtmittelgesetz ist bis zur "nichtgeringen Menge" ein sanfteres Feld, da dass ja bis was wars 30g(?) rein Wirkstoffgehalt liegt mit der nicht geringen Menge wo entsprechend erst richtig verhandelt wird.


Aber dass Ehepartner zu einem definitiv nicht offen zugänglichen Schrank mit Plants drinnen mitbelangt werden wundert mich. Bin immer davon ausgegangen, da hier selbiges Verhältnis wie bpsw bei anderen gemeinsamen Haushaltsverhältnissen (grow im Elternhaus etc) angelegt wird. Da gilt wer nicht angepackt hat, hat nichts zu befürchten denn Meldepflichtig sind nur Kapitalverbrechen und keine einfachen BTM Verbrechenstatbestände. Habe das zumindest gaaanz am Anfang in einigen rechtlichen Statements gelesen. Wer sich dann noch teure Rechtsmittel und neue Beweisanträge etc leisten will ums dann evtl doch noch runterzureduzieren muss dann halt nochmal gut was an Aufwand und Kosten in Kauf nehmen.

Klar eure Fälle zeigens Gegenteil, aber hat der Anwalt damals wenigstens Chancen in ner Anfechtung gesehen?
 

Mr.Poison1

Outdoor Specialist
Veteran
Anfechtung gabs keine wurde geklärt ohne Anwalt kurz beim richter erscheinen 1 jahr kein scheiß bauen mit weed um dat probe jahr zu überstehen und gut ist.

Es kommt drauf an ob man als grower oder kiffer erwischt wird.
Als kiffer kann man mitn blauen auge davon kommen als grower kannste geldstrafen kriegen von 2000€ + auch bei geringer Menge.

Die bust in den zeitungen da siehste nie die Details wer wie viel strafe zahlen muss da wird immer nur von Anzeigen geredet.
 

tea_is_back

pot°grapher
ICMag Donor
Veteran
Kommt ganz drauf an wie redegewandt man ist als mein bust war und die bullen mich suchten und ich nicht daheim war ging ich alleine zur poilzei Stadtion stellte mich und fragte gleich mal was mir überhaupt blüht.

Bisschen verhandelt mitn Drogenfahnder unter einen 4 Augen gespräch ausgemacht das mir nix passiert nicht 1 cent drauf gezahlt und ohne Schwierigkeiten davon gekommen.

Als zeuge hat man übrigens wenig zu befürchten als Täter musste schon tiefer in die trick kiste greifen.
mit drogenfahndern reden?!verhandeln?! nein danke! das mache ich nicht bevor ich , bzw. mein anwalt akteneinsicht hatte und dann macht das mein anwalt beim gericht und nicht ich. von mir kriegen die nur ein nicken bei den personalien. auch wenn die 3 tage mit lkws beweismatrial sichern und es hoffnungslos aussieht...nenene, die sollen schön selber ihre arbeit machen:D

entweder man redet mit denen, oder man redet mit denen nicht. ich nich,punkt. und bisher hat mir das immer eine menge ärger erspart.hätt auch immer schlimmer kommen können, ohne akteneinsicht. ohne hat man einfach eine schlechte gesprächs und verhandlungsgrundlage. so ein spontanes gespräch kann dir ganz schnell das genick brechen.frag meine frau, die unschuldig verurteilt wurde.:2cents:
Klar eure Fälle zeigens Gegenteil, aber hat der Anwalt damals wenigstens Chancen in ner Anfechtung gesehen?
keine chance. ausgesagt war ausgesagt. und da greift sofort :"jedes wort kann gegen sie verwendet werden".
wurde bei meiner frau getan und ihr ein strick raus gedreht.

btw, sorry für das ganze off topic gedöns^^
 
Last edited:

Superhase

Member
Wie stehts mit Beschlagnahmungen von Vermögenswerten (Privat/gewerblich). Können die einem gewerblichen Händler quasi alles auf deren Materialwertschätzungen angerechnet wegnehmen, mal eben so?

So von wegen Menge in Aklage X macht was für einen Forderungssatz aus. Teils gehts dann doch auch um steuer nachzahlungen aufs ja illegale einkommen plus die zusätzlich erhobenen Forderungen wie auch immer sie aussehen oder ist das alles nur zu sehr film?
 

Gaia-Madre

Active member
Nichts für Ungut, aber ich habe persönlich vollkommen andere Erfahrungen gemacht. Wenn man einen vernünftigen (=leider teuren) Anwalt hat, dann wird weder irgendwas hochgerechnet, noch angenommen, noch ist die Partnerin in Gefahr, wenn man alles auf sich nimmt und man eine Mittäterschaft nicht nachweisen kann. Einen Straftatbestand der Beihilfe gibt es in so einem Fall überhaupt nicht. De facto sind auch eine Waage oder Konsumartikel kein Beweis für irgendwas. Vor Gericht zählt lediglich die ermittelte reine THC Menge.
 
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